21.1.2021: Die Schuleinschreibung ist eine gesetzliche Aufgabe und kann auch im Lockdown stattfinden. Die verordneten Termine haben weiterhin Geltung. (aus Information der BD Stmk, Geschäftszahl: IVMi1/517-2021
Termine werden sich verschieben.
Aufnahmsverfahren entnommen aus dem Erlass GZ 2021-0.014.088: siehe oben
Aufnahmsverfahrensverordnung siehe hier
4.1.Schülereinschreibung
Die Schülereinschreibungen finden ab 18. Jänner 2021 zeitlich gestaffelt statt.
Die Schulreifefeststellung ist bis spätestens vier Monate vor Ende des Unterrichtsjahres abzuschließen. Auch dabei gilt es, die strengen Hygienebestimmungen zu beachten.
4.2.Aufnahme in eine andere Schulart
Die in der Aufnahmsverfahrensverordnung festgelegten Termine bleiben aufrecht.
Eignungsprüfungen, die zur Aufnahme in bestimmte Schulen vorgesehen sind (z. B. Schulen mit Sport oder musischem Schwerpunkt, BAfEP/BASOP), finden unter Einhaltung strenger Hygienebestimmungen ab 18. Jänner 2021 statt