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Behördliche Vorgangsweise SARSCoV-2 - Stand 7.4.2021

Es ist vorgesehen, nunmehr alle Altersstufen, dh auch Kinder unter 10J, gleich wie Erwachsene zu behandeln, 

Für die Steiermark gilt: 

Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Lage in der Steiermark wird auf Empfehlung der Landessanitätsdirektion eine unterschiedliche Handhabung für Kinder unter 10 Jahren ausgesetzt.

Das bedeutet:

Es erfolgt hier keine automatische Einstufung als Kontaktperson der Kategorie II mehr, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde hat bereits über die Absonderung des Klassen- oder Gruppenverbandes im Sinne von Kontaktpersonen der Kategorie I zu entscheiden, wenn ein Kind in einer Klasse/Gruppe positiv getestet wird.

Dh: es gibt nun, wie schon bisher bei den Kindern ab der 5. Schulstufe keinen Automatismus mehr. >>> hier

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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