Behördliche Vorgangsweise SARSCoV-2 - Stand 7.4.2021
Es ist vorgesehen, nunmehr alle Altersstufen, dh auch Kinder unter 10J, gleich wie Erwachsene zu behandeln,
Für die Steiermark gilt:
Auf Grund der aktuellen epidemiologischen Lage in der Steiermark wird auf Empfehlung der Landessanitätsdirektion eine unterschiedliche Handhabung für Kinder unter 10 Jahren ausgesetzt.
Das bedeutet:
Es erfolgt hier keine automatische Einstufung als Kontaktperson der Kategorie II mehr, sondern die zuständige Gesundheitsbehörde hat bereits über die Absonderung des Klassen- oder Gruppenverbandes im Sinne von Kontaktpersonen der Kategorie I zu entscheiden, wenn ein Kind in einer Klasse/Gruppe positiv getestet wird.
Dh: es gibt nun, wie schon bisher bei den Kindern ab der 5. Schulstufe keinen Automatismus mehr. >>> hier