Klarstellung des BMBWF betr. Verpflichtung zum Tragen des MNS ab 7.12.2020
"Es wird nochmals betont, dass das durch die C-SchV 2020/21 vorgesehene Tragen eines MNS zu den Pflichten der Schülerinnen und Schüler gehört und eine Verletzung dieser Pflichten entsprechende rechtliche Folgewirkungen auslöst."
Möglichkeiten bieten sich weiters: siehe Klarstellung
8.12.2020: BM Faßmann zur Maskenpflicht: „Die Schule ist kein Operationssaal“