Das Bildungsministerium hat sich zum Ziel gesetzt, durch den Einsatz von Schnelltests eine rasche Verdachtsfallabklärung von möglichen COVID-19-Fällen am Schulstandort zu ermöglichen. aktualisiert: 5.12.2020
ab 7.12.2020
Durch den Einsatz von Antigen-Schnelltests soll eine rasche Verdachtsfallabklärung von COVID-19-Fällen am Schulstandort ermöglicht werden.
Siehe: Schulbetrieb ab 7. Dezember Einsatz von Schnelltests
11.11.2020:
Zum Einsatz kommen Antigen-Schnelltests sowie Testungen nach dem RTLamp-Verfahren. Der Unterricht am Standort lässt sich auf diese Weise so reibungslos
wie möglich durchführen. Pressekonferenz vom 11.11.2020 Neue Testverfahren an Schulen
Neues Verdachtsfallmanagement:
Elternbrief und Einverständniserklärung >>> hier
- Zurück
- Weiter >>