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Kontaktpersonen (i.e. Ansteckungsverdächtigte) sind Personen mit einem definierten Kontakt zu einem bestätigten Fall während der Zeitperiode der Ansteckungsfähigkeit (i.e. kontagiöser Kontakt):

Ansteckungsfähigkeit/Kontagiösität besteht 48 Stunden vor Erkrankungsbeginn (i.e. Auftreten der Symptome) bis 10 Tage nach Erkrankungsbeginn bzw. bei asymptomatischen Fällen 48 Stunden vor bis 10 Tage nach Probenentnahme, welche zu positivem Testergebnis geführt hat.

siehe pdfKontaktpersonennachverfolgung von BMSGPK 14.10.2020

Geltungsbereich der Inhalte

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