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aktualisiert: 30.06.2020

Wie im Beitrag "Lockerungen für Schulen ab 3.6." berichtet, dürfen Abschlussfeste unter Einhaltung der geltenden Vorschriften für Veranstaltungen gemäß derCovid-19-Lockerungsverordnung abgehalten werden. - siehe News unten

Seit der Lockerung für Schulen (3.6.2020) gibt es bereits zwei Novellen der Covid-19-Lockerungsverordnung. So haben sich auch im Bereich Veranstaltungen § 10 und Bewirtung § 6  beide Male Änderungen ergeben.

5. Novelle (kundgemacht am 14.06.2020, in Kraft ab 15.06.) hier

sowie eine

6. Novelle (kundgemacht am 29.06.2020, in Kraft ab 1.7.2020) hier

Die tagesaktuellen Bestimmungen aufgelistet nach Paragraphen finden sie >>> Covid-19-Lockerungsverordnung

                                                           den Gesamttexkt in aktuellen Fassung hier

 

Für Abschlussfeiern gilt lt. Information des BMBWF, Punkt 4:

"Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden Regelungen des Gesundheitsministeriums beachtet werden"

Diese Regelungen des Gesundheitsministeriums

sind inder Civid-19-Lockerungsverordnung zu finden

Zum Bundesgesetzblatt  Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) in aktuellen Fassung hier

 

Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen

Die Durchführung von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen in Österreich im Schuljahr 2020/21 ist aus heutiger Sicht unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygienestandards jedenfalls möglich.  aus BMBWF Geschäftszahl: 2020-0.369.761  vom 22.06.2020

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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