aktualisiert: 30.06.2020
Wie im Beitrag "Lockerungen für Schulen ab 3.6." berichtet, dürfen Abschlussfeste unter Einhaltung der geltenden Vorschriften für Veranstaltungen gemäß derCovid-19-Lockerungsverordnung abgehalten werden. - siehe News unten
Seit der Lockerung für Schulen (3.6.2020) gibt es bereits zwei Novellen der Covid-19-Lockerungsverordnung. So haben sich auch im Bereich Veranstaltungen § 10 und Bewirtung § 6 beide Male Änderungen ergeben.
5. Novelle (kundgemacht am 14.06.2020, in Kraft ab 15.06.) hier
sowie eine
6. Novelle (kundgemacht am 29.06.2020, in Kraft ab 1.7.2020) hier
Die tagesaktuellen Bestimmungen aufgelistet nach Paragraphen finden sie >>> Covid-19-Lockerungsverordnung
den Gesamttexkt in aktuellen Fassung hier
Für Abschlussfeiern gilt lt. Information des BMBWF, Punkt 4:
"Veranstaltungen wie Maturafeiern, Schulabschlussfeste usw. können an den Schulen durchgeführt werden, wenn dabei die geltenden Regelungen des Gesundheitsministeriums beachtet werden"
Diese Regelungen des Gesundheitsministeriums
sind inder Civid-19-Lockerungsverordnung zu finden
Zum Bundesgesetzblatt Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV) in aktuellen Fassung hier
Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen
Die Durchführung von Schulveranstaltungen bzw. schulbezogenen Veranstaltungen in Österreich im Schuljahr 2020/21 ist aus heutiger Sicht unter Einhaltung der jeweils geltenden Hygienestandards jedenfalls möglich. aus BMBWF Geschäftszahl: 2020-0.369.761 vom 22.06.2020