Einer sozial bedingten Schere durch die Überbrückungsphase der Fernlehre soll entgegengewirkt werden.
Der Unterstützungsbedarf von Schüler/innen und Eltern, die durch die unterrichtenden Lehrkräfte nicht erreicht wurden, soll ermittelt werden.
Pädagogische und psychosoziale Beratungsunterstützung für die Zielgruppe ist bereitzustellen.
Maßnahmen:
siehe Erlass des BMBWF Geschäftszahl: 2020-0.211.463
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