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 Die generelle Einschränkung auf "Wiederholen und Vertiefen" gilt nicht mehr:

"Die Entscheidung, ob neuer Stoff vermittelt wird oder es zu einer weiteren Vertiefung kommt, muss mit Ausnahme des Berufsschulwesens schulautonom getroffen werden."

Überforderung von SchülerInnen und Eltern muss vermieden werden

"Unabhängig von der Entscheidung – „Neuer Stoff“ oder „Vertiefung“ – soll bei der Menge der Inhalte mit Augenmaß vorgegangen werden, um eine Überforderung der Schülerinnen und Schüler und der Eltern und Erziehungsberechtigten zu vermeiden."

Derzeit muss mit einer Ausdehnung bis Ende April gerechnet werden: 

"Lehrerinnen und Lehrer werden ersucht, für den Zeitraum nach Ostern bis Ende April weitere Arbeitspakete für die Schülerinnen und Schüler zusammen zu stellen."

pdf Presseunterlagen 31.03.2020

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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