Auch Kinder in die Schule, deren Eltern durch das Lernen mit den Kindern überlastet sind - Aktualisierung: 08.04.
8. April: Nachmittagsbetreuung auch für Kinder, die vor der "Schulschließung" nicht zur Betreuung angemeldet waren
31.03: WICHTIG: Anders als zu Beginn, dürfen nun auch Kinder in die Schule, deren Eltern durch das Lernen mit den. Kindern überlastet sind
"Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, sollen sie das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wie der berufliche Hintergrund der Eltern und Erziehungsberechtigten ist."
infos des BMBWF siehe News Stand vom 12.3.2020 mit laufender Aktualisierung
20.3. Betreuung an Schulen während der Osterwoche – Allgemeine Vorgehensweise
Jenes Betreuungsmodell, das im Schulwesen von 16.3. bis einschließlich 3.4. festgelegt ist, wird auf die Osterwoche ausgedehnt. Eine bedarfsgerechte Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen soll gewährleistet werden. Die Betreuung in der Osterwoche soll von Montag, dem 6.4., bis Donnerstag, 9.4., zu denselben Zeiten wie in normalen Schulwochen gewährleistet werden. Das Angebot am Freitag, dem 10.4., (Karfreitag) soll bis 12.00 Uhr gewährleistet sein.
15.3. :Aufgrund der im Nationalrat beschlossenen Maßnahmen stehen ab Montag, den 16.3. auch die Volksschulen, die AHS Unterstufe, die Neuen Mittelschulen sowie die Sonderschulen nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler offen, deren Eltern außer Haus erwerbstätig sein müssen und deren Kinder nicht betreut sind.
Aktualisierung 13.3.2020: Allen Kindern der Primar- und Sekundarstufe, ist bereits Montag und Dienstag das Fernbleiben von der Schule gestattet. Eltern brauchen keinen Rechtfertigungsgrund anzugeben.
Stand: 12.3.2020, 5:00 Uhr
Ab Montag:
für Polytechnische Schulen, Berufsschulen, und alle Klassen der Sekundarstufe II (Oberstufen,...) kein Unterricht
Alle Oberstufen (ab der 9. Schulstufe) und Berufsschulen werden ab Montag, den 16. März 2020 geschlossen bleiben. Das betrifft alle Oberstufen AHS, BHS und Polytechnischen Schulen.
Ab Mittwoch:
für Voksschulen und Neue Mittelschulen kein Unterricht - aber Betreuung wo erforderlich
Ab Mittwoch, den 18. März 2020 soll an Volksschulen und Mittelschulen kein Unterricht mehr stattfinden.
Der Betrieb soll auf Betreuung umgestellt werden. Das heißt, dass Kinder möglichst zu Hause bleiben sollen.
Nur wenn es nicht möglich ist, das Kind zu betreuen, übernimmt die Schule die Betreuung.
Das gilt analog für Kindergärten. 13.3.2020: Erlass des BMSGPK für Kindergärten
siehe dazu: BMBWF
siehe dazu: Bildungsdirektion Stmk.