Geschäftszahl: 2020-0.174.399 -Information betreffend Schulveranstaltungen bzw. schulbezogene Veranstaltungen sowie Auslandsdienstreisen im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Outdoor-Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden müssen abgesagt werden, Indoor-Veranstaltungen mit über 100 Personen ebenfalls.
Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz Erlass des BMSGPK vom 10.3.2020
Dies gelte ab Mittwoch bis vorerst Anfang April. Auch der Gesundheitsminister appellierte, dass der Beitrag jedes Einzelnen wichtig sei und die empfohlenen Hygienemaßnahmen einzuhalten seien. Eine Informationskampagne über die Details der Maßnahmen sei geplant. Ein positiver Trend sei immerhin in China zu beobachten, wo in den letzten 24 Stunden nur noch eine geringe Zunahme bei Neuerkrankungen verzeichnet werde. Info lt. Homepage des Bundeskanzleramts
Auf Grund der Vorgaben, haben die Bezirksverwaltungsbehörden ihre Verordnungen erlassen.
zB BH-Graz Umgebung VO_BHGU
Rechtliches: https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Rechtliches.html
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