Aktualisiert: 22. April.2020: Stornokosten - Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds
"Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Österreichischen Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (idF. „Härtefonds") ins Leben gerufen. Der Härtefonds übernimmt die anfallenden Stornokosten für abgesagte mehrtätige Schulveranstaltungen gem. § 13 SchUG. Ersatzfähig sind Kosten für Beiträge an mehrtägige Schulveranstaltungen gemäß § 3 Abs. 1 SchuVV, die vom Schulforum oder Schulgemeinschaftsausschuss beschlossen wurden. Antragsberechtigt sind Schulen nach dem Schulorganisationsgesetz oder land- und forstwirtschaftliche Bundesschulen, land-wirtschaftliche Fachschulen des Bundes und die Forstschule."
Bitte beachten Sie, dass die Maßnahmen nur gelten für Veranstaltungen, die Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind >> siehe EB Dez.2015: Arten von Veranstaltungen
Allgemeine Informationen FAQ zu Schulstornokosten Schulstornofonds
Leitfaden: Kostenersatz gemäß COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds (COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz) COVID-19-Schulstornofonds-Gesetz
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