Die Bildungsdirektion - wer oder was ist das?
Durch das Bildungsreformgesetz 2017 kommt es zu einer gemeinsamen Vollziehung des gesamten Schulrechts von Bund und Ländern in Form der neu gebildeten Behörde Bildungsdirektion. (1.1.2019)
Rechtlich verankert finden sich die Bildungsdirektionen im Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz – BD-EG * wieder.
siehe auch Bildungsregionen
Nicht nur das Schulrecht, sondern auch das gesamte Dienstrecht und Personalvertretungsrecht der Bundes- und Landeslehrpersonen und sonstigen Bundesbediensteten an öffentlichen Schulen (ausgenommen der land- und forstwirtschaftlichen Schulen) liegt im Kompetenzbereich der Bildungsdirektion.
Was soll erreicht werden?
eine Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung
eine Verbesserung der Bedarfsorientierung
eine Hebung des österreichischen Bildungsniveaus
Wie soll dies erreicht werden?
Zusammenführung der Verwaltung von Bundes- und Landeslehrpersonen
Neuausrichtung der Schulaufsicht inklusive einem entsprechenden Qualitätsmanagement
Einführung eines Bildungsmonitorings und einer externen Evaluation
siehe auch: News