Suspendierungsbegleitung
Gem. SchUG 3 49 (3) ist die Schülerin bzw. der Schüler berechtigt, sich während der Suspendierung über den durchgenommenen Lehrstoff regelmäßig zu informieren.
Für die Zeit der Suspendierung wird nun eine Suspendierungsbegleitung angeboten.
Dafür werden mobile Suspendierungsbegleitungsteams -SBT zur Verfügung stehen. Diese sind über die Koordinierungsstelle von der Schulleitung anzufordern, sobald eine Suspendierung erfolgt. Den Eltern wird das Angebot der Begleitung ihres Kindes durch geschulte Personen bekannt gemacht und sie werden gebeten, ihre Zustimmung zur Weitergabe der Kontaktdaten an die Schulsozialarbeit zu geben.
Jedenfalls erforderlich:
Regelmäßige Gespräche mit den Eltern
Gespräche mit dem suspendierten Kind
Einberufung einer Unterstützungskonferenz
NACH Ende der Suspendierung:
Schulen erhalten enge Begleitung
Schülerinnen und Schüler erhalten engmaschige Nachbetreuung