Heute, 22.12.2016, wurde die Änderung der Leisttungsbeurteilungs- und Zeugnisformularverordnung kundgemacht: BGBl. II Nr. 424/2016
ACHTUNG: Neuerliche Änderung (in roter Schrift) n der Leistungsbeurteilungsverordnung, wegen Pädagogikpaket: Kundgemacht:27.8.2019 BGBl II 259. Verordnung Termin für Inkrafttreten: 1.9.2019
LBVO: § 23a. (1) Wird an Volks- oder Sonderschulen festgelegt, dass bis einschließlich der 3. Schulstufe bis einschließlich des 1. Semesters der 2. Schulstufe an Stelle der Beurteilung der Leistung in Form von Noten eine Information der Erziehungsberechtigten über die Lern- und Entwicklungssituation der Schülerinnen und Schüler zu erfolgen hat,
LBVO § 23a tagesaktuelle Fassung
ACHTUNG: Änderung der Zeugnisformularverordnung wegen Pädagogikpaket siehe hier
Erreicht wurde:
♥ Die Vorgabe ist geblieben, jedenfalls auch der Erfüllungsgrad der Kompetenzanforderungen darzulegen: - Erfassen und Anwenden des Lehrstoffes und Durchführen von Aufgaben - Eigenständigkeit - Selbständiges Anwenden auf neuartige Aufgaben.
In dem nun kundgemachten Formular für die schriftliche Semester- bzw. Jahresinformation wird dies in der Fußnote ausdrücklich angeführt.
Mit BGBl. II - Ausgegeben am 26. April 2018 - Nr. 78 wird das Formular (Anlage 17) geändert.
Siehe unsere Infos und Berichte zu SchUG § 18a