Amtliche Mitteilungen - aus VERORDNUNGSBLATT der BD Steiermark vom Oktober 2020
(GZ. ISchu25/0001-BD-STMK/2020)
68. Verordnung der Bildungsdirektion für Steiermark, mit der Schultage für schulfrei erklärt werden
Die Bildungsdirektion für Steiermark hat auf Grund des § 2 Abs. 5 des Schulzeitgesetzes 1985, BGBl. Nr. 77, in der geltenden Fassung, nach Befassung des bei ihr eingerichteten Ständigen Beirates verordnet:
An den mit Unter- und Oberstufe geführten allgemeinbildenden höheren Schulen, an denen für alle Klassen und Schulstufen der Samstag schulfrei ist, werden ab dem Schuljahr 2021/22 in jedem Unterrichtsjahr der Freitag nach Christi Himmelfahrt und der Freitag nach Fronleichnam schulfrei erklärt.
Die Bildungsdirektorin HR Elisabeth Meixner, BEd.