Deutschförderung
Deutschförderung an österreichischen Schulen Leitfaden 2024 _ RS Nr. 5/2024
Status a.o. oder o. Leitfaden Deutschförderklassen und Deutschförderkurse 2019
19.April 2023: Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligent im Bildungssystem > Handreichung BMBWF
Nov.2022 Aspekte der Qualitätssicherung in der schulischen Sexualpädagogik in Österreich ÖIF Forschungsbericht 40
März 2023 Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung in Unterrichtsmitteln Leitfaden
Flucht und Trauma im Kontext Schule UNHCR Österreich - Handbuch 2020
Psychosoziale Unterstützung in schweren Zeiten Schulungsvideos mit Dr. Barbara Preitler
Hygieneplan für österreichische Schulen -
erstellt vom Institut für angewandte Hygiene, Graz, im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Pädagogisches und psychosoziales Krisenmanagement
Zurück zum Schulalltag – aber wie? - Harald Karutz, Corinna Posingies
Rechenschwäche:
Die schulische Behandlung der Rechenschwäche - Eine Handreichung - Wien 2019 überarbeitete Auflage 2023
Die schulische Behandlung der Rechenschwäche - Eine Handreichung - Wien 2017 ,
Die schulische Behandlung der Rechenschwäche - Aktualisierte Fassung Juli 2018 -bmbwf
dazu der Erlass des BMB : RS 27 / 2017 >>> link
Lese- Rechtschreibschwäche:
pdf link: Der schulische Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten, Wien 2022
Der schulische Umgang mit der Lese- Rechtschreib- Schwäche: - Eine Handreichung - Wien 2016
Der schulische Umgang mit der Lese- Rechtschreib- Schwäche - Aktualisierte Fassung Juli 2018 - bmbwf
Evidenzbasierte LRS-Förderung BMB August 2016 Evidenzbasierte LRS-Förderung Wien 2019
LRS_Erlass LSR-Stmk 2017 Anmerkungen zu Beurteilung aus Deutsch (Schulaufsicht Stmk)
Dienstanweisung BMBF - Legasthenie, spezielle Bedürfnisse und neue Reifeprüfung
RS 32/2001 - Leistungsbeurteilung bei LRS Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext RS 24/2021
Evidenzbasierte LRS- Förderung - bmbwf 2019 Bericht über die wissenschaftlich überprüfte Wirksamkeit von Programmen und Komponenten, die in der LRS-Förderung zum Einsatz kommen
Lesen:
Fachlernen braucht Lesekompetenzen Anforderungen, Strategien und Praxisbeispiele ÖSZ 2022
Österr. Rahmenleseplan - 2017: Grundsatz- und Strategiepapier - siehe auch HP ÖRLP
NEU: Dez.2017 Überarbeitung des Grundsatzerlasses zur Leseerziehung erfolgt. Grundsatzerlass Leseerziehung ist Beilage zum RS 33/2017
Lese- Rechtschreib- Schwäche : Symptome, Entwicklungsverlauf, Verantwortung der Schule, Leistungsbeurteilung, 2. Auflage 2013
NEUAusgabe 2019: hier
Fachlernen braucht Lesekompetenz, Wien 2022 - LESEN AM ÜBERGANG VON DER 8. IN DIE 9. SCHULSTUFE>>> hier
Sprechen - Sprache
Strategien für eine sprach(en)sensible Gesprächsführung in der Primarstufe, Juni 2022 >>> hier
Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule >> 2016
Kindergarten - elementare Bildungseinrichtung:
Wertebildung im Kindergarten - Impulse für pädagogisches Handeln, 1.Auflage 2018
Bundesländerübergreifender BildungsRahmenPlan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich Wien, 2020
Lese- und Schrifterfahrungen in elementaren Bildungseinrichtungen. Ein Leitfaden für die Praxis.: ÖSZ (Hrsg.). Graz 2022
Herausforderungen:
Autismus-Spektrum Leitfaden für die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern
Mobbingprävention im Lebensraum Schule
UMGANG MIT SPEZIELLEN PROBLEMSITUATIONEN - WAS TUN? Dez.2022
GEWALT- & VERHALTENSSTÖRUNGEN IM UMFELD SCHULE Dez. 2022
Berufsorientierung: Broschüre zur geschlechtssensiblen Berufsorientierung (GeseBO)
Deutschförderklassen - Handreichung 2019
Extremismus Online und Offline - 1. Auflage Mai 2019
Mobbing - Leitfaden zur Prävention - BMBWF 2019
Mobbing an Schulen - Leitfaden für die Schulgemeinschaft BMBWF Oktober 2018
Mobbingprävention im Lebensraum Schule bmbwf - oezeps 2018
Elternratgeber (Cyber-)Mobbing 1. Ausgabe Juni 2021 Stand Jänner 2021
Was tun? - Umgang mit speziellen Problemsituationen Handlungsleitfaden,11. Auflage Mai 2019
Umsetzung des §13 Suchtmittelgesetz an der Schule bmbwf September 2018
Damit niemand rausfällt Grundlagen, Methoden und Werkzeuge für Schulen zur Verhinderung von frühzeitigem (Aus-)Bildungsabbruch, 2. Auflage 2014
Lernschwierigkeiten - Lernerfolg 2. Auflage März 2018
Begabtenförderung
Leitfaden Akzeleration Begabungs- und Exzellenzforderung in der Schule beruht auf Vertiefung bzw. Verbreiterung (Enrichment) und Beschleunigung (Akzeleration).
Exzellenzförderung FAQs zur Begabungs- und Exzellenzförderung
Ganzheitliche Begleitung in der Begabtenförderung Elisabeth Bögl, 2019.
"Vielfalt":
Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung unter besonderer Berücksichtigung des Themas „Gewalt im Namen der Ehre“ KPH Jänner 2021 >> link
Basiswissen und Herausforderungen für Schulen
Vielfältige Kulturen im Schulalltag - Handlungsleitfaden, 2. Auflage März 2019
Kulturelle Vielfalt Leitfaden für Kinderbildungseinrichtungen-2017
Gesetzliche Grundlagen schulischer Maßnahmen für SchülerInnen mit anderen Erstsprachen, September 2016
DaZ Deutsch als Zweitsprache: Unterrichtsbegleitende Sprachstandsbeobachtung - 2014
Flüchtlingskinder an österreichischen Schulen August 2016 Neue Auflage: September 2017
Lehrgangsangebot für Jugendliche mit geringen Kenntnissen der Unterrichtssprache Deutsch: Lehrplan Übergangsstufe_2016
Flucht und Asyl in Österreich die häufigsten Fragen und Antworten UNHCR
Schulautonomie - neu
Handbuch zur Schulautonomie September 2018
Schule digital - Datenschutz
Nutzung digitaler Geräte Tipps für Eltern und Erziehungsberechtigte BMBWF Jänner 2024 >> Folder
Digitale Grundbildung im Lehrplan der Sonderschule - 2023
Datenschutz für die digitale Schülerverwaltung (2015) - Datenschutz für die digitale Schülerverwaltung September 2018
Wirtschafts- und VerbraucherInnenbildung - Grundsatzerlass siehe auch RS 15/2015
Meine Fotos im Internet Urheber- und Persönlichkeitsrechte:Oktober 2016
Recht in virtuellen Lernumgebungen bmukk November 2010
Religionsunterricht:
Recht und Religionsunterricht - Leitfaden 2018
Ethische Grundfragen in den Lehrplänen des Religionsunterrichts in der Sekundarstufe II - Handreichungen
Politische Bildung
Politische Bildung in der Volksschule Unterrichtsmaterial zum frühen politischen Lernen, 1. Auflage 2017
Recht und Politik: Grundprinzipien unseres Rechtssystems, Aufgaben und Funktionen von Recht, Unterrichtsbeispiele; bmb 2016
Aktiv gegen Hasspostings Überblick über die rechtliche Situation in Österreich, Liste mit relevanten Meldestellen in Österreich
Qualität - Entwicklungspläne - Hilfe bei...
Ombudsstelle
Oktober 2020: Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2019/20
Wien, 2021 Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2020/21
Wien 2022 Tätigkeitsbericht der Ombudsstelle - Schuljahr 2021/22
NBB - Nationaler Bildungsbericht 2021
EP-Entwicklungsplan Erstellung, Inhalt, ...
BEP 2016 Bundesentwicklungsplan
LEP 2016-2017 Landesentwicklungsplan; LEP 2017 - 2018
Betreuunggspläne - Leitfaden, ganztägige Schulform überarbeitet 2018
Bildungsstandards - Richtlinien für den richtigen Umgang mit den Ergebnissen der Bildungsstandardsüberprüfungen, Oktober 2016
siehe auch SQA - SchulQualitätAllgemeinbildung NEU ab September 2021: QMS – Qualitätsmanagementsystem für Schulen www.qms.at
Ausbildung bis 18J aktualisierte Auflage September 2018 Handreichung des bmbwf
Neue Mittelschule ab 1.9.2020 Neue Mittelschule
NEU: Juni 2020: Änderungen im Überblick - Handreichung des BMBWF
NMS-Orientierungshilfe Leistungsbeurteilung: Grundlagen und Begriffe
NMS-Orientierungshilfe Leistungsbeurteilung: KEL-Gespräche
NMS-Orientierungshilfe Leistungsbeurteilung: Ergänzende Leistungsbeschreibung
Schuleingang:
Schulreife in Österreich – gibt es Unterschiede in den Bundesländern und gibt es benachteiligte Gruppen?
Schulreife - Fördermöglichkeiten - Elterninfoemation in 7 Sprachen
Individualisierung und differenzierte Förderung in der Schuleingangsphase Leitfaden zur Grundschulreform Band 1; Okt;ober 2016
Alternative Leistungsbewertung in der Grundschule Leittfaden zur Grundschulreform Band 2, Oktober 2017
Sprachliche Förderung am Übergang vom Kindergarten in die Grundschule Leitfaden zur Grundschulreform Band 3; Oktober 2016
Schüler/inneneinschreibung neu Leitfaden zur Grundschulreform Band 4; Oktober 2017, die Ausgabe 2016 wurde erweitert und aktualisiert*
Individualisierung und differenzierte Förderung in der Schuleingangsphase Juni 2015
* 1. Ausgabe zum Vergleich: Band 2 hier Band 4 hier
Bewegung:
Tägliche Bewegungseinheit >> Infoseite
SPEZIELLEN PROBLEMSITUATIONEN
Folder Elternverein
Mehrsprachige Information zu Vereinsarbeit
"Elternverein - wichtig für Ihre Kinder" - das ist die wesentliche Botschaft an die Eltern.
Was ist ein Elternverein, wer gehört dazu, wie wirkt Elternvereinsarbeit?
Eltern wollen und sollen gemeinsam mit den Lehrenden an der Schule für ihre Kinder ein gelingendes Lernumfeld schaffen.
Die Information durch die Folder kann helfen, das Verständnis von Elternvertretung bei den Eltern zu erhöhen.
Mütter, Väter und andere Interessierte können sich mit Foldern des Steirischen Landesverbandes der Elternvereine in 10 verschiedenen Sprachen kurz und bündig zum Elternvereinswesen und zum Verhältnis zwischen Schule und Elternverein sowie dem Landesverband der Elternvereine informieren. Kurz zusammengefasst wird dargestellt, welche Personen sich einem Elternverein anschließen können und welche Unterstützungsleistungen möglich sind.
Sämtliche Folder können unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellt werden.
Bestellschein hier
Die Statuten sind eine wichtige Grundlage für die Vereinstätigkeit
Musterstatuten Elternverein zur Anpassung (Stand 20.1.2024-mit "Elektronischer Kommunikation")
Anmerkung zu den Musterstatuten: Die Funktionsperiode kann ein bis 5 Jahre dauern, das Leitungsorgan muss mindestens 2 Personen umfassen, die "Rollen" (Zuteilung der Aufgaben) muss nicht zwingend erfolgen (VerG § 6). Für Elternvereine empfiehlt es sich, eine funktionsperiode mit Dauer 1-2 Jahre zu wählen und für das Leitungsorgan 6 Personen zu bestimmen und die 2Rollen" wie vorgeschlagen zu verteilen. Rechnungsabschlüsse mit Prrüfung müssen jedenfalls jährlich erfolgen. siehe VerG § 21 (1) letzter Satz
Bestehende Elternvereine haben "eigene" Statuten, die bei der Vereinsbehörde aufliegen und dort auch angefordert werden können. >siehe hier
Statutenvorlage Verein erstellt vom BMI
§ 3. (1) Die Gestaltung der Vereinsorganisation steht den Gründern und den zur späteren Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen im Rahmen der Gesetze frei.
Auszug aus der Sonderausgabe Elternbrief "Elternvereine als Zahler" ISBN: 978-3-9504011-0-3
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Vereinsstatut sehen vor, dass dieses eine klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks, die Vereinstätigkeit sowie deren Finanzierung enthält.
Setzt ein Elternverein Tätigkeiten, die nicht von den Statuten des Vereins gedeckt sind, kann dies zur Auflösung führen. Gemäß § 29 Abs 1 VerG 2002 kann ein Verein durch Bescheid aufgelöst werden, wenn er seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt seinen rechtlichen Bestand nicht entspricht.
Umgekehrt hat ein Elternverein keine Verpflichtung, alle in den Statuten festgelegten Vereinsziele und Tätigkeiten umzusetzen.
Eine wirtschaftliche Tätigkeit – wie etwa das Anbieten von Zusatzangebot gegen Entgelt – hat einen Niederschlag in den Statuten zu finden. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins muss dem ideellen Zwecken untergeordnet sein (wird unter anderem auch als sogenanntes Nebenzweckprivileg bezeichnet). Werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vereins in den Statuten nicht angeführt, hat die Vereinsbehörde die Möglichkeit, gemäß § 29 Abs 1 VerG den Verein aufzulösen.Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Vereinsstatut sehen vor, dass dieses eine klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks, die Vereinstätigkeit sowie deren Finanzierung enthält.
Der Zweck des Elternvereins sollte nicht verschwommen oder mehrdeutig dargestellt werden. Es muss eine konkrete Umschreibung des Vereinszwecks vorhanden sein. Dies kann etwa in Form einer Aufzählung der durch den Elternverein verfolgten Ziele geschehen. Bezweckt der Verein ein ergänzendes Angebot an Schulen zu schaffen, so sollte dies in der Aufzählung der Ziele eine Erwähnung finden. Die Formulierung des Vereinszwecks ist auch für die Qualifikation als gemeinnütziger Verein von Bedeutung, da anhand dieser Statutenregelung beurteilt werden kann, ob es sich um eine ideelle Zielsetzung handelt.
Daher:
Ebenso wie der verfolgte Zweck sind auch die Tätigkeiten des Vereins, die zur Verwirklichung der Vereinszwecke vorgenommen werden, in die Statuten aufzunehmen. Die einzelnen Tätigkeiten sollten etwa in Form einer Aufzählung im Vereinsstatut festgehalten werden.
Ebenso ist die Art der Aufbringung der finanziellen Mittel anzuführen.
Der Verein darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, sind jedoch nicht bloß die Statuten, sondern die Tätigkeit des Vereins ausschlaggebend.
Beispiele
Zweck des Vereins:
Der Elternverein xxxx hat die Interessen seiner Vereinsmitglieder im Zusammenhang mit der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der Schule xxxx zu vertreten. Zum ausschließlichen und unmittelbaren Zweck zählen insbesondere:
die Mitwirkung im Rahmen der österreichischen Schulorganisation und die Erfüllung der dabei dem Verein zukommenden Aufgaben
die Unterstützung des Lehrpersonals an der Schule xxxx, der Vereinsmitglieder und der Schülerinnen und Schüler in schulischen Angelegenheiten
die Abhaltung von weiterbildender, informativer oder gesellschaftlicher Veranstaltungen
die Schaffung oder Finanzierung eines ergänzenden Unterrichtsangebots neben den bereits bestehenden schulischen Angeboten“]
Wie kann die Darstellung der Vereinstätigkeiten im Statut erfolgen?
Beispielhafte Formulierung eines Passus:
Tätigkeiten:
„Für die Verwirklichung des Vereinszwecks sind folgende Vereinstätigkeiten vorgesehen:
Vorträge und Informationsveranstaltungen,
Diskussionsveranstaltungen,
Mitgliederversammlungen,
Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen,
Sportveranstaltungen,
die Finanzierung oder Abhaltung zusätzliche Unterrichtseinheiten,
Abhaltung von Seminaren,
die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterialien,
Herausgabe von Publikationen