Die Statuten sind eine wichtige Grundlage für die Vereinstätigkeit
Musterstatuten Elternverein zur Anpassung (Stand 20.1.2024-mit "Elektronischer Kommunikation")
Anmerkung zu den Musterstatuten: Die Funktionsperiode kann ein bis 5 Jahre dauern, das Leitungsorgan muss mindestens 2 Personen umfassen, die "Rollen" (Zuteilung der Aufgaben) muss nicht zwingend erfolgen (VerG § 6). Für Elternvereine empfiehlt es sich, eine funktionsperiode mit Dauer 1-2 Jahre zu wählen und für das Leitungsorgan 6 Personen zu bestimmen und die 2Rollen" wie vorgeschlagen zu verteilen. Rechnungsabschlüsse mit Prrüfung müssen jedenfalls jährlich erfolgen. siehe VerG § 21 (1) letzter Satz
Bestehende Elternvereine haben "eigene" Statuten, die bei der Vereinsbehörde aufliegen und dort auch angefordert werden können. >siehe hier
Statutenvorlage Verein erstellt vom BMI
§ 3. (1) Die Gestaltung der Vereinsorganisation steht den Gründern und den zur späteren Beschlussfassung über Statutenänderungen berufenen Vereinsorganen im Rahmen der Gesetze frei.
Auszug aus der Sonderausgabe Elternbrief "Elternvereine als Zahler" ISBN: 978-3-9504011-0-3
Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Vereinsstatut sehen vor, dass dieses eine klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks, die Vereinstätigkeit sowie deren Finanzierung enthält.
Setzt ein Elternverein Tätigkeiten, die nicht von den Statuten des Vereins gedeckt sind, kann dies zur Auflösung führen. Gemäß § 29 Abs 1 VerG 2002 kann ein Verein durch Bescheid aufgelöst werden, wenn er seinen statutenmäßigen Wirkungskreis überschreitet oder überhaupt seinen rechtlichen Bestand nicht entspricht.
Umgekehrt hat ein Elternverein keine Verpflichtung, alle in den Statuten festgelegten Vereinsziele und Tätigkeiten umzusetzen.
Eine wirtschaftliche Tätigkeit – wie etwa das Anbieten von Zusatzangebot gegen Entgelt – hat einen Niederschlag in den Statuten zu finden. Die wirtschaftliche Tätigkeit des Vereins muss dem ideellen Zwecken untergeordnet sein (wird unter anderem auch als sogenanntes Nebenzweckprivileg bezeichnet). Werden die wirtschaftlichen Tätigkeiten des Vereins in den Statuten nicht angeführt, hat die Vereinsbehörde die Möglichkeit, gemäß § 29 Abs 1 VerG den Verein aufzulösen.Die gesetzlichen Mindestanforderungen an ein Vereinsstatut sehen vor, dass dieses eine klare und umfassende Beschreibung des Vereinszwecks, die Vereinstätigkeit sowie deren Finanzierung enthält.
Der Zweck des Elternvereins sollte nicht verschwommen oder mehrdeutig dargestellt werden. Es muss eine konkrete Umschreibung des Vereinszwecks vorhanden sein. Dies kann etwa in Form einer Aufzählung der durch den Elternverein verfolgten Ziele geschehen. Bezweckt der Verein ein ergänzendes Angebot an Schulen zu schaffen, so sollte dies in der Aufzählung der Ziele eine Erwähnung finden. Die Formulierung des Vereinszwecks ist auch für die Qualifikation als gemeinnütziger Verein von Bedeutung, da anhand dieser Statutenregelung beurteilt werden kann, ob es sich um eine ideelle Zielsetzung handelt.
Daher:
Ebenso wie der verfolgte Zweck sind auch die Tätigkeiten des Vereins, die zur Verwirklichung der Vereinszwecke vorgenommen werden, in die Statuten aufzunehmen. Die einzelnen Tätigkeiten sollten etwa in Form einer Aufzählung im Vereinsstatut festgehalten werden.
Ebenso ist die Art der Aufbringung der finanziellen Mittel anzuführen.
Der Verein darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein. Bei der Beurteilung, ob dies der Fall ist, sind jedoch nicht bloß die Statuten, sondern die Tätigkeit des Vereins ausschlaggebend.
Beispiele
Zweck des Vereins:
Der Elternverein xxxx hat die Interessen seiner Vereinsmitglieder im Zusammenhang mit der Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der Schule xxxx zu vertreten. Zum ausschließlichen und unmittelbaren Zweck zählen insbesondere:
die Mitwirkung im Rahmen der österreichischen Schulorganisation und die Erfüllung der dabei dem Verein zukommenden Aufgaben
die Unterstützung des Lehrpersonals an der Schule xxxx, der Vereinsmitglieder und der Schülerinnen und Schüler in schulischen Angelegenheiten
die Abhaltung von weiterbildender, informativer oder gesellschaftlicher Veranstaltungen
die Schaffung oder Finanzierung eines ergänzenden Unterrichtsangebots neben den bereits bestehenden schulischen Angeboten“]
Wie kann die Darstellung der Vereinstätigkeiten im Statut erfolgen?
Beispielhafte Formulierung eines Passus:
Tätigkeiten:
„Für die Verwirklichung des Vereinszwecks sind folgende Vereinstätigkeiten vorgesehen:
Vorträge und Informationsveranstaltungen,
Diskussionsveranstaltungen,
Mitgliederversammlungen,
Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen,
Sportveranstaltungen,
die Finanzierung oder Abhaltung zusätzliche Unterrichtseinheiten,
Abhaltung von Seminaren,
die Zurverfügungstellung von Unterrichtsmaterialien,
Herausgabe von Publikationen