Einsatz von Antigen-Schnelltests an Schulen*
* siehe - www.bmbwf.gv.at
Das BMBWF hat sich zum Ziel gesetzt, die Schulen während der Corona-Pandemie zu untersützen, diese möglichst und so gut es geht offen zu halten, um Schülerinnen und Schüler vor einem Bildungsverlust zu schützen, aber auch um Familien und Erziehungsberechtigte zu entlasten.
Durch den Einsatz von Antigen-Schnelltests soll eine rasche Verdachtsfallabklärung von COVID-19-Fällen am Schulstandort ermöglicht werden. Mit dieser Initiative können Antigen-Schnelltests bei Schülerinnen und Schülern sowie bei schulischem Lehr- und Verwaltungspersonal, das in der Schule typische COVID-19-Symptome zeigt, durchgeführt werden. So kann am Schulstandort rasch Klarheit geschaffen werden, ob sich ein Verdachtsfall ausschließen lässt oder ob Personen von der Gesundheitsbehörde als Kontaktpersonen eingestuft oder abgesondert werden müssen. Bei negativen Antigentestergebnissen kann der Unterricht am Standort auf diese Weise so reibungslos wie möglich weitergeführt werden.
Derzeit läuft eine Pilotphase des Projekts, die schrittweise evaluiert wird.
Die Ausrollung des Projekts auf alle österreichischen Bundesländer erfolgt am 7. Dezembers 2020.
Vorteile von Antigen-Schnelltests
Schnelligkeit
Der Antigen-Schnelltest kann eine Infektion mit dem Coronavirus innerhalb von 15 bis 30 Minuten nachweisen. Da kein Labor zur Auswertung des Tests notwendig ist, ist er wesentlich schneller als alle verfügbaren Alternativen und das beste Mittel für eine rasche Verdachtsfallabklärung dort, wo es dringend notwendig ist, zum Beispiel am Schulstandort.
Sicherheit und Gewissheit
Mithilfe der Antigen-Schnelltests haben Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler schnell Klarheit darüber, ob auftretende Symptome auf eine Infektion mit dem Coronavirus zurückzuführen sind. In den meisten Fällen können so viele Verdachtsfälle als negativ ausgewiesen werden und die Schülerin/der Schüler kann weiter am regulären Unterricht teilnehmen. Das bedeutet auch eine große Entlastung für die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, da das Warten auf einen Test sowie auf das Ergebnis oft mit Isolation oder sogar einer Quarantäne von ganzen Familien verbunden ist. Dies ist mit einem negativen Schnelltestergebnis nicht notwendig.
Entlastung
Bislang hat jeder gemeldete Verdachtsfall am Schulstandort die Maßnahmenkette der Gesundheitsbehörden in Gang gesetzt. Pädagoginnen und Pädagogen galten als Kontaktpersonen und mussten abgesondert werden, auch wenn der Verdachtsfall in den meisten Fällen ein negatives Testergebnis hervorbrachte. Mit dem Schnelltestverfahren können Verdachtsfälle schnell abgeklärt werden. So kann am Schulstandort rasch Klarheit geschaffen werden, ob Lehrpersonen als Kontaktpersonen eingestuft werden müssen. In den meisten Fällen kann der Unterricht am Standort dank Vorliegens eines schnellen Testergebnisses so reibungslos wie möglich weitergeführt werden. Die Anzahl der Pädagoginnen und Pädagogen in Absonderung kann somit reduziert werden und die ohnehin belasteten Kapazitäten im Bereich des pädagogischen Personals werden zusätzlich geschont.
Zielgruppe der Initiative
Die Zielgruppe für Antigen-Schnelltests umfasst Schülerinnen und Schüler aller öffentlichen Schulen, Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht und eingegliederten Praxisschulen an den Pädagogischen Hochschulen in Österreich, bei denen typische COVID-19-Symptome auftreten. Darüber hinaus kann auch schulisches Verwaltungs- und Lehrpersonal getestet werden. Eine flächendeckende Testung von Personen im Umfeld (auch „Screening“ oder „Kontaktpersonen-Management“) ist nicht vorgesehen, sondern nur die Testung symptomatischer Einzelfälle.
Durchführung der Tests
Die Antigen-Schnelltests werden durch Schulärztinnen und Schulärzte am Schulstandort, durch mobile Teams bestehend aus medizinisch geschultem Fachpersonal, wie zum Beispiel Bundesschul- und Vertragsärztinnen/-ärzten, vorgenommen. Bis zum 3. Dezember 2020 sind mobile Teams in Pilotregionen in Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Kärnten mit der Testung unterwegs, eine Ausrollung auf das gesamte Bundesgebiet erfolgt am 7. Dezember 2020.
Elternbrief und Einverständniserklärung >>> hier
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