Volksschule, Mittelschule, Sonderschule, Polytechnische Schule und AHS-Unterstufe ab 7. Dezember: durchgehend Präsenz-Unterricht aktualisiert: 08.12.2020
Änderung der C-SchVO 2020/21 BGBl. II Nr. 538/2020 herausgegeben am 3.12.2020 - diese bildet die rechtsgrundlage für die Informationserlässe des BMBWF
ad: Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung § 7
Dem § 7 wird folgender Absatz angefügt:
„(5) Wenn vor dem 6. Dezember 2020 keine Schularbeit durchgeführt wurde, darf abweichend von den gemäß § 6 SchOG oder § 5 Luf BSchG erlassenen Lehrplänen und von § 7 LBVO vom 7. Dezember 2020 bis zum Ende des Wintersemesters 2020/21 je Unterrichtsgegenstand in einer Klasse oder Schülergruppe eine Schularbeit durchgeführt werden. Ist die Durchführung einer Schularbeit nicht möglich oder zweckmäßig, so hat diese zu entfallen und es sind andere Arten der Leistungsfeststellung
der Leistungsbeurteilung zugrunde zu legen.“
ad: Festlegungen zum ortsungebundenen Unterricht und den Ausnahmen davon >> § 13 (4)
ad: Tragen von MNS >>§ 23 (1)
„(1) Alle Personen, die sich im Schulgebäude aufhalten, haben – in Volks- und Sonderschulen nur außerhalb der Klassen- und Gruppenräume – eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung (MNS) nach Maßgabe der Anlage A zu tragen.“
sowie Änderung in Anlage A zu "Atemhygiene"
ad: Staffelung des Unerrichtsbeginns >> § 25 (1)
ad: Unterricht in Bewegung und Sport § 27
„(3) Der Unterricht in Bewegung und Sport hat, wenn immer es möglich ist, im Freien zu erfolgen.
Findet der Unterricht in geschlossenen Räumen statt, so ist der erhöhte Sicherheitsabstand gemäß Anlage A (2m) einzuhalten und die körperliche Belastung auf Sport ohne hohe Herz – Kreislaufbelastung oder hohe Atemfrequenz zu beschränken. Kontaktsportarten sind unzulässig.Der Unterricht im Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ kann auch in der Form von Sportkunde oder zu Gesundheitsthemen erfolgen.“
konsolidierte Fassung (tagesaktuelle Ausgabe9 der COVID-19-Schulverordnung 2020/21 >> C-SchVO 2020/21
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