rechtliche Grundlagen
Die Aufgabe und Rolle des Österreichischen Jugendrotkreuzes (ÖJRK) ist durch das Rotkreuzgesetz (RKG) mit der Verbreitung
des Gedankengutes des Roten Kreuzes sowie von Intention und Inhalt der Genfer Abkommen an Kinder und Jugendliche sowohl im schulischen als auch außerschulischen Bereich definiert und gesetzlich verankert (§ 3 RKG).
Dem Bildungssystem kommt eine gesetzlich definierte, besondere Rolle bei der Unterstützung des ÖJRK zu (§ 12 RKG).