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 Bisher noch nicht aktive Schulen, dh Schulen deren Schülerinnen und Schüler der Sek.1 noch nicht (nie) mit Geräten ausgestattet wurden, können im kommenden Schuljahr teilnehmen.

Im Zuge der Entscheidungsfindung zur Teilnahme an der Initiative sind jedenfalls die Schulpartner gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einzubinden.

Grundlage für die Teilnahme:

Ein Digitalisierungskonzept > hier

Die Unterzeichnung dees aktuellen "Letter of Intent"

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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