Orientierungsmodule und Bonusmodule stehen (weiterhin) ab sofort zur Verfügung, Basismodule und Focusmodule ab 22. November 2023.
Die Teilnahme an der individuellen Kompetenzmessung ist allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schulen der Sekundarstufe 1 mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung vorzusehen und für die Schülerinnen und Schüler bis auf Ausnahmen verpflichtend. Rundschreiben Nr. 10/2023 (BMBWF)
Was sind Kompetenzen?
Gemäß § 2.Z 2 und 3 der Verordnung über die Bildungsstandards sind:
„Kompetenzen“ längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;
„grundlegende Kompetenzen“ solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;