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Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte können einen Antrag stellen, egal ob die Kinder eine Bundesschule oder Schulen besuchen, die niicht direkt dem Bund unterstehen:

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer können Erziehungsberechtige bzw. eigenberechtigte Schülerinnen und Schüler an öffentlichen und privaten Schulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung nach dem Schulorganisationsgesetz, dem land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetz sowie dem Forstgesetz, an allen land- und fortwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen sowie Privatschulen mit eigenem Organisationsstatut sein.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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