Die Teilnahme an der individuellen Kompetenzmessung ist allen öffentlichen und mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Volksschulen mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung vorzusehen und
für die Schülerinnen und Schüler bis auf Ausnahmen verpflichtend. Rundschreiben Nr. 6/2023 (BMBWF)
Was sind Kompetenzen?
Gemäß § 2.Z 2 und 3 der Verordnung über die Bildungsstandards sind:
„Kompetenzen“ längerfristig verfügbare kognitive Fähigkeiten und Fertigkeiten, die von Lernenden entwickelt werden und die sie befähigen, Aufgaben in variablen Situationen erfolgreich und verantwortungsbewusst zu lösen und die damit verbundene motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen;
„grundlegende Kompetenzen“ solche, die wesentliche inhaltliche Bereiche eines Gegenstandes abdecken und somit für den Aufbau von Kompetenzen, deren nachhaltiger Erwerb für die weitere schulische und berufliche Bildung von zentraler Bedeutung ist, maßgeblich sind;
Kompetenzbereiche und Ergebnissse:
im verpflichtenden Basismodul: Deutsch (Lesen) und Mathematik - 3. und 4. Schulstufe
Ergebnisse für:
Schüler/innen und Erziehungsberechtigte erhalten die eigenen Ergebnisse mittels Downloadcode.
Die zuständige Lehrperson erhält die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse.
Die Schulleitung erhält die Klassen- und Schulergebnisse.
Zuständige Schulqualitätsmanager/innen erhalten die Ergebnisse auf Schulebene für ihren Aufsichtsbereich.
Freiwillige Focusmodule
Deutsch (Lesen leicht); (Fokus: basale Lesefertigkeiten) insbesondere für jene Kinder, die im Basismodule die Kompetenzstufe 1
Deutsch (Lesen schwer) Schüler/innen, die im Basismodul Deutsch (Lesen) auffallende Ergebnisse im oberen Leistungsbereich erzielen
Mathematik (leicht) + Mathematik (schwer) Schüler/innen, die im Basismodul Deutsch (Lesen) oder Mathematik auffallende Ergebnisse im oberen oder im unteren Leistungsbereich erzielen
Ergebniisse für Lehrpersonen erhalten die Einzelschüler/innen- sowie die Klassenergebnisse in der Zusammenschau mit den Ergebnissen des jeweiligen Basismoduls.
Weiteres siehe:
Rundschreiben Nr. 6/2023 (BMBWF)
Elterninformation >>> hier
Elternbrief Dez.2021