Bei den Auswahlgrundsätze unter Punkt 1. des RS 4/2023 wird das Recht der Schulpartner auf Mitentscheidung in Erinnerung gerufen!
Der Hauptbestelltermin für die Bestellung ist vom 13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023, daher spätester Termin für die einzuberufende Sitzung: 18. April 2023.
Ist für ein Schulbuch eine digitale Version „E-Book“ vorhanden, wird das E-Book automatisch mit dem Printbuch als Kombiprodukt „Buch inkl. E-Book“ ohne Aufpreis geliefert
Die Entscheidung über die Ausstattung der Schüler mit Unterrichtsmitteln muss je nach Schulart in unterschiedlichen Gremien gefasst werden:
im Schulforum, dieses ist an Schulen eingerichtet, wo nur SchülerInnen bis einschließlich 8. Schulstufe unterrichtet werden
in Schul- bzw. Abteilungskonferenzen, an Schulen, wo auch SchülerInnen in 9. Schulstufen oder darüber unterrichtet werden.
"Die Schulbuchkonferenz (an Schulen mit Schulgemeinschaftsausschüssen) bzw. das Schulforum legen fest, welche Unterrichtsmaterialien beschafft werden sollen. Daher sind bis spätestens 18. April 2023 Schulforen für die 1. – 8. Schulstufe an allgemein bildenden Pflichtschulen oder Schul- bzw. Abteilungskonferenzen an allgemein bildenden höheren Schulen, an Polytechnischen Schulen, an berufsbildenden Schulen und an Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und an Bildungsanstalten für Sozialpädagogik abzuhalten.
Es wird darauf ausdrücklich hingewiesen, dass die Elternvertretung und ab der 9. Schulstufe auch die Schülervertretung ein Recht auf Mitentscheidung bei der Festlegung von Unterrichtsmitteln (§ 58 Abs. 2 Z 2 lit. c und § 61 Abs. 2 Z 2 lit. c SchUG) haben."
Schulbuchlimit für 2023/24 nur für manche Schularten/-formen bzw. Bereiche wurden die Limits angehoben. (zB in der VS 50>55, Vorschulstufe 22,80>25, Sonderschule 75>85)
Was sind Unterrichtmittel einener Wahl? Eine Aufstellung des BKA > > hier
Durchführungsrichtlinien des BKA GZ: 2023-0.131.701
siehe auch Archiv 2022 und EB-Dez. 2022