Die Sommerschule findet in den letzten beiden Sommerferienwochen statt: Nachfrist: für Anmeldung bis 20.Juni 2022
Zur Informationsseite des BMBWF >>> hier
Burgenland, Niederösterreich, Wien: 22. August bis 2. September 2022
Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol , Vorarlberg: 29. August bis 9. September 2022.
Ziele:
Lehrinhalte der vergangenen Unterrichtsjahre wiederholen und vertiefen
sich auf das kommende Schuljahr vorbereiten
SchOG § 8 lit. g sublit. dd:.. Förderunterricht in der unterrichtsfreien Zeit zur Wiederholung und Vertiefung von Lehrinhalten eines oder mehrerer vergangener Unterrichtsjahre, zur Vorbereitung auf ein kommendes Schuljahr, zur Vorbereitung der Aufnahme in eine andere Schulart, zur Vorbereitung oder Durchführung eines nationalen oder internationalen Wettbewerbs sowie zur Vorbereitung auf eine abschließende Prüfung
Bitte beachten Sie:
die grundsätzlichen Ziele -s.o.- sind österreichweit vorgegeben - die Details der Umsetzung sind je nach Bundesland verschieden.
Nachstehendes wurde von der BD Stmk. mitgeteilt - kursiv
Zielgruppen der Sommerschule 2022
In der Primarstufe und Sekundarstufe I richtet sich die Sommerschule an folgende Schülergruppen:
1. AO-Schüler/innen
2. Schüler/innen mit Genügend oder Nicht genügend im Halbjahreszeugnis/Jahreszeugnis
3. Nahtstellenschüler/innen: Schüler/innen der vierten und achten Schulstufe zur Vorbereitung auf den Unterricht in der weiterführenden Schule (MS/AHS oder BMHS)
„Nahtstellenprogramme“ für Nahtstellenschüler/innen
Sommerschulstandorte der MS/AHS und BMHS können Nahtstellengruppen führen, die von all ihren zukünftigen Schüler/innen (die jetzt noch Volks- bzw. Schüler/innen der Sekundarstufe I sind) besucht werden dürfen, um den Übertritt in die neue, weiterführende Schule erleichtern.
Nahtstellenprogramme dürfen auch von Kindern mit "guten Noten" im Zeugniis besucht werden.
Nahtstelle 1 = Primarstufe zu Sekundarstufe I
Nahtstelle 2 = Sekundarstufe I zu Sekundarstufe II
ACHTUNG: Wird an der künftigen Schule kein Förderunterricht in Form einer Nahtstellengruppe angeboten, so erfolgt für Kinder der 4. bzw. 8. Schulstufe keine Einladung der MS/AHS bzw. BMHS, die sie im Herbst bessuchen wollen.
Kinder der 4. Schulstufe der Volksschule, für die es an ihrer künftigen Schule (MS oder AHS) kein Nachtstellenprogramm gibt, dürfen genau wie die anderen Kinder dieser Schule einen Förderunterricht im Rahmen der Sommerschule an ihrer oder einer anderen Volksschule im Umkreis nur dann besuchen, wenn sie zur Zielgruppe 1 oder 2 (siehe oben) gehören.
Analoges gilt für Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe an MS bzw. AHS: gibt es an der BMHS, die sie im Herbst besuchen werdenn kein Nahtstellenprogramm, so gibt es für sie nur dann die Möglichkeit des Besuchs einer Sommerschule an einer MS bzw. AHS, wenn sie zur Zielgruppe 1 oder 2 (siehe oben) gehören.
ACHTUNG: Nahtstellenprogramme an einer anderen weiterführenden Schule als der, die im Herbst besucht werden soll, dürfen nicht in Anspruch genommen werden.
Kinder der Zielgruppen 1 und 2 können auch Sommerschulkurse in umliegenden Schulen besuchen, wenn die "eigene" Schule kein Sommerschul-Standort ist.
Fristen für die Schüler/innen-Anmeldung
Um größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten, soll das Sammeln der Anmeldungen auch heuer schon im März beginnen.
Anmeldefrist 1: Die Hauptmöglichkeit zur Anmeldung besteht bis 31.03.2022
Anmeldefrist 2: Nachmeldungen sind möglich bis 16.05.2022
Anmeldeschluss: Vereinzelte Nachzügler können angemeldet werden bis 20.06.2022
Anmeldeformulare erhalten die Schülerinnen und Schüler
aus Zielgruppe 1 oder 2 von jener Schule, die sie aktuell besuchen
"Nahtstellenschüler/innen" (Zielgruppe 3) von Ihrer zukünftigen Schule – aber nur, wenn dort Förderunterricht im Rahmen einer Sommerschule geführt wird und diese auch ein Nahtstellenprogramm anbietet. Ansonsten dürfen sie nur, wenn sie auch der Zielgruppe 1 oder 2 (s.o.) angehören, Förderunterricht an ihrer aktuell besuchten Schulart beanspruchen.
weitere Informationen siehe: >>> BMBWF
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