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Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen

Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, sowohl eintägig als auch mehrtägig, sind seit 20. Februar 2022 wieder möglich. Es sind die Bestimmungen des Zielorts zu beachten.

Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Risikoabwägung sowie die Erarbeitung von Sicherheitskonzepten und deren Anwendung im Bedarfsfall. Außerdem ist sicherzustellen,
dass eine Gruppe, die eine mehrtägige Schulveranstaltung absolviert, ausreichend Antigentests mitführt. Bei Auftreten von Verdachtsfällen bzw. bestätigten Fällen muss gewährleistet sein, dass alle teilnehmenden Schüler/innen sich unverzüglich nach Bekanntwerden des Verdachtsfalls bzw. des bestätigten Falls testen können.

Checkliste:  Risikoanalyse für Schulveranstaltungen/schulbezogene Veranstaltungen  24.02.2022

Geltungsbereich der Inhalte

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