Tag der offenen Türe
„Tage der offenen Tür“ im altbekannten Format dürfen derzeit nur virtuell abgehalten werden.
Nachdem es kein grundsätzliches Betretungsverbot für schulfremde Personen gibt, sind Führungen durch das Gebäude und Informationsgespräche mit interessierten Eltern beziehungsweise Kindern / Jugendlichen durch die Schulleitung oder eine von dieser beauftragte Lehrperson prinzipiell zulässig – aber keinesfalls unter Einbeziehung von Schüler/innen Ihrer Schule, daher idealerweise am Nachmittag bzw. Abend oder am Samstag.
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