Qualitätsentwicklung – Qualitätssicherung zur Umsetzung der alternativen Leistungsbewertung
• Die Schulaufsicht informiert, berät und begleitet Schulen, die sich für eine alternative Leistungsinformation entscheiden.
• Schulaufsicht und Schulleitungen stellen sicher, dass bisherige Formen der alternativen Leistungsbeurteilung nicht mehr im Schulversuch zur Anwendung kommen, sondern im Rahmen der alternativen Leistungsinformation unter Beachtung der entsprechenden Kriterien umgesetzt werden. Diesbezügliche Schulversuche können nicht mehr beantragt werden.
• Im Landeskonzept zur Umsetzung der Grundschulreform, welches dem BMB übermittelt wird, bilden sich Maßnahmen zur Implementierung und Durchführung der alternativen Leistungsinformation ab.
• Einmal jährlich finden Fortschrittsgespräche der Schulaufsicht mit dem BMB statt.
• Die Umsetzung der alternativen Leistungsinformation ist Thema der Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräche im SQA-Prozess (Schule-PSI, PSI-LSI).
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- Kategorie: archiv 2017