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Aus den Erläuterungen:

Klare Verantwortlichkeit der Schulleitung und Wirkungsbereich der Schulpartnerschaft:
Der erweiterte Rahmen der schulautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erfordert eine präzise Festlegung der Rollen und Funktionen der einzelnen Vertreterinnen und Vertreter in den schulpartnerschaftlichen Gremien. ...
In den pädagogischen Belangen werden die Schulpartnerinnen und Schulpartner weiterhin die Schulentwicklung mitgestalten können (Schulveranstaltungen und schulbezogene Veranstaltungen, Hausordnung, schulautonome Lehrplanbestimmungen usw.).
In den personellen, organisatorischen und budgetären Belangen bedarf die erweiterte Schulautonomie hingegen einer deutlichen Stärkung der Managementfunktion der Schulleitung. Die Auswahl der Lehrkräfte, die Verlagerung der Verantwortung für die Fort- und Weiterbildung an die Schule, die Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation usw. erfordern klare Entscheidungsbefugnisse samt der damit verbundenen Ergebnisverantwortung. Den Schulpartnerinnen und Schulpartnern wird dabei eine wichtige Beratungsfunktion zukommen, doch stellen Entscheidungen in diesen Bereichen im Sinne der Steuerung und Ergebnisverantwortung eine der wichtigsten Managementaufgaben dar und sind letztlich von der Leitung der Schule zu treffen, ... „

 

 

Geltungsbereich der Inhalte

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