Garantie:
Für die digitalen Endgeräte wird eine Garantiezeit von vier Jahren gewährleistet sein. Schadensfälle werden direkt zwischen Eigentümer/in (bei Schüler/innen-Geräten sind das die Erziehungsberechtigten) und Lieferanten der Geräte abgewickelt. Es wird weiters empfohlen, dass Erziehungsberechtigte eigenverantwortlich eine Versicherung abschließen.
(aus: Beantwortung im Auftrag von SektChefin Mag. Dr. Rauskala vom 14. Mai 2021)
- Details
- Kategorie: Elternbrief September 2021