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Die Klasse als „Haushaltsgemeinschaft“:

Klassengemischte Gruppen sollen so weit wie möglich vermieden und darauf geachtet werden, dass es zu keinen starken Durchmischungen von Schülerinnen und Schülern unterschiedlicher Klassen in den Pausen oder zu klassenübergreifendem Unterricht kommt. Schüler/innengruppen sollen so konstant wie möglich im selben Gruppenverband verbleiben.
Klassenübergreifende Unterricht, wie zB in Religion, Bewegung und Sport, Unverbindliche Übungen, Freigegenstände etc. bzw. Betreuungsgruppen wird nicht verboten, er sollte aber auch schulautonom nicht gefördert werden.
Der klassenübergreifende Unterricht sollte in größeren Räumen stattfinden, in denen die Abstandsregelung leichter eingehalten werden kann.
Schulautonom festzulegende Pausenkonzepte sollen dieses Prinzip „die internen Sozialkon-takte dominieren, die Außenkontakte werden minimiert“ berücksichtigen. (aus 2.2.4, S.9)

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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