X:
Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Förderunterricht kann nunmehr in allen Pflichtgegenständen ausgesprochen werden.
SchUG § 12 (6):
Schülerinnen und Schüler ... sind verpflichtet, den Förderunterricht zu besuchen, sofern der Bedarf an einer Förderung ... festgestellt wird.
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- Kategorie: Elternbrief September 2020