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IX:

Die ergänzende differenzierende Leistungsbeschreibung (EDL) ist wie bisher verpflichtend auszustellen:

in den Schulstufen 5 bis 7 mit dem Jahreszeugnis,

NEU: in der 8. Schulstufe bereits mit der Schulnachricht.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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