Können HÜ zu gut gemacht sein?
Eltern sowie Schülerinnen und Schüler kennen vielfach die Argumentation, dass die Hausübungen nicht so gewichtet werden können, weil sie zwar immer gebracht werden, die Schülerin bzw. der Schüler aber im Unterricht bei der Bearbeitung – Rechnen und Lösen - von Hausübungsbeispielen oder analog formulierten Aufgabenstellungen nur weniger selbständige Leistungen nachweisen können, als bei entsprechender eigenständiger Erledigung der Hausübungen eigentlich zu erwarten gewesen wäre.
Das Bundesverwaltungsgericht hat im Erkenntnis mit der GZ.: W203 2234517- 1 hinsichtlich Mitarbeitsleistung festgehalten, dass
der zwingende Schluss, dass ein Schüler die Hausübungsleistungen keinesfalls alleine und eigenständig erbracht haben könne, wenn dieser nicht in der Lage ist, die Hausübungsleistungen auch auf gleichem Niveau im Rahmen des Unterrichts zu erbringen, nicht zulässig ist.
„Sofern der unterrichtende Lehrer vorbringt, dass er Zweifel daran hege, dass es sich bei den Hausübungsleistungen um von der Beschwerdeführerin eigenständig erarbeitete Leistungen handle, ist dem entgegenzuhalten, dass es sich dabei lediglich um nicht belegbare Vermutungen des Lehrers handelt. Es ist zwar – den Ausführungen des Lehrers folgend – nicht auszuschließen, dass die Beschwerdeführerin bei der Erledigung der Hausübungen Unterstützung erhielt oder dass die Hausübungsaufgaben und deren Lösungen über soziale Netzwerke verteilt worden sind, konkrete Nachweise, dass dies verfahrensgegenständlich der Fall gewesen wäre, konnten aber nicht erbracht werden. ....“
„Auch das Vorbringen des unterrichtenden Lehrers, dass die Vermutung, dass die Beschwerdeführerin die Hausübungen nicht eigenständig erledigt habe, schon deswegen naheliegend wäre, weil diese die Hausübungsbeispiele oder diesen ähnliche Aufgaben im unmittelbar anschließenden Unterricht nicht lösen habe können, geht schon insofern ins Leere, weil dafür auch andere Faktoren – z.B. Zeitdruck, Nervosität, Druck durch den anwesenden Lehrer und die anwesenden Mitschüler – ursächlich gewesen sein könnten.“
- << Zurück
- Weiter
- Details
- Kategorie: Elternbrief Mai 2022