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Schulwechsel innerhalb derselben Schulart (Schulform, Fachrichtung)

In diesem Fall kommt die Zeugnisklausel:

„.... zum Aufsteigen in die nächsthöhere Schulstufe berechtigt“ zur Anwendung.

Sie dokumentiert ein Recht, welches an jeder gleichartigen Schule in ganz Österreich in Anspruch genommen werden kann.

Die Berechtigung zum Aufsteigen wird durch schulautonome Lehrplanbestimmungen an der bisher besuchten oder an der neuen Schule in keiner Weise beeinträchtigt, weil schulautonome Lehrplanbestimmungen keinen Einfluss auf Schulform bzw. Fachrichtung haben.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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