Vorgangsweise in der Steiermark -
Kein Kontaktpersonen-Management in Schulen:
Bei positiven Corona-Fällen in Schulen wird derzeit innerhalb der Schule kein Kontaktpersonen-Management durchgeführt. Durch regelmäßige und verstärkte Testungen in den Schulen ist jedoch sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.
Infizierte/erkrankte Personen - befristete Absonderung mit automatischem Ende:
Infizierte Personen, zwei Mal geimpft oder genesen: Absonderung für zehn Tage.
Infizierte Personen, nicht oder nur einmal geimpft: Absonderung für 14 Tage.
Die Quarantäne für Infizierte endet automatisch nach den angegebenen Fristen, wenn zuvor bereits 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist. Andernfalls wird der Bescheid von der Gesundheitsbehörde verlängert.
Gesundtestungen am Ende der Quarantäne ausgesetzt:
Um die Ressourcen bei den Drive-Ins des Roten Kreuzes prioritär für die zu testenden Personen mit Verdacht auf Corona zu nutzen, werden die Gesundtestungen von infizierten Personen am Ende der Absonderung ausgesetzt.
Kontaktpersonen ohne Quarantäne:
Schon seit einigen Wochen gilt folgende Regelung für Kontaktpersonen: Wer über Immunschutz (durch Vorerkrankung und/oder zweimalige Impfung) verfügt und engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, wird nicht abgesondert. Ausnahme: Wenn die betroffenen Personen mit vulnerablen Gruppen arbeiten (das betrifft speziell medizinisches Personal), wird nach Einzelfallprüfung durch die Epidemieärztinnen und -ärzte eine zeitlich befristete Fernhaltung vom Arbeitsplatz verfügt.