Das bedeutet, dass Lehrlinge dieser Lehrberufe vom Montag, 23. März 2020 bis inklusive Freitag, 3. April 2020 schulfrei gestellt sind. Die von dieser Änderung betroffenen Berufsschüler/innen
nehmen ihre Tätigkeit im Betrieb auf
müssen im gegebenen Zeitraum keine schulischen Arbeitsaufträge behandeln
müssen ihr Lern- und Arbeitspensum nicht dokumentieren.