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 Jenes Betreuungsmodell, das im Schulwesen von 16.3. bis einschließlich 3.4. festgelegt ist, wird auf die Osterwoche ausgedehnt. Eine bedarfsgerechte Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen soll gewährleistet werden. Die Betreuung in der Osterwoche soll von Montag, dem 6.4., bis Donnerstag, 9.4., zu denselben Zeiten wie in normalen Schulwochen gewährleistet werden. Das Angebot am Freitag, dem 10.4., (Karfreitag) soll bis 12.00 Uhr gewährleistet sein.

 pdf  BMBWF - 20.03.2020 : Betreuung an Schulen während der Osterwoche – Allgemeine Vorgehensweise

Geltungsbereich der Inhalte

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