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Journaldienst

Die Anwesenheitszeiten der Schulleitung bzw. des autonom definierten Journaldienstes richten sich nach dem Stundenplan der Schule. D.h. der jeweilige Stundenplan am Standort gibt die Dauer der Anwesenheit des Journaldienstes vor. Schulen für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge gem. SchUG-BKV sind von dieser Regelung ausgenommen.

Unterricht von kranken Kindern in Spitalsbehandlung

Hinsichtlich des Unterrichts an Schulen für kranke Kinder in Spitalsbehandlung (Heilstättenschulen; § 25 Abs. 4 SchOG) im Zusammenhang mit der aktuellen Situation (Corona-Virus) wird mitgeteilt, dass der Unterricht weiterhin in der bisherigen Form organisiert und durchgeführt werden soll. ........

pdf Informationsschreiben 18.3.2020

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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