Ab dem Schuljahr (2024/25) müssen alle Schulen unter Einbindung der Schulpartnerinnen und Schulpartner ein Kinderschutzkonzept erarbeiten. Das BMBWF, jetzt BMB stellt dafür eine Vorlage bereit. Für Vereine hat die KIJA Stmk einen Leitfaden entwickelt.
gesetzliche Grundlagen: >> hier
"Ziel des Kinderschutzkonzeptes ist es,
• mögliche Gefahren und Risiken für die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu erkennen (Sensibilisierung)
• geeignete Maßnahmen und Vorkehrungen für jene Fälle zu treffen, in denen es zu einer Gefährdung kommen kann (Risikominimierung)
• und einen klaren Prozess festzulegen, wie vorzugehen ist, wenn ein Verdachtsfall oder ein klarer Verstoß gegen die Regeln zum Schutz der Kinder und Jugendlichen auftritt (Fallmanagement)."
Mit diesem Rundschreiben wird auf Basis der rechtlichen Vorgaben der Schulordnung und des Schulunterrichtsgesetzes eine Vorlage für ein solches standortbezogenes Konzept übermittelt.
Vorlage >> Kinderschutzkonzept am Schulstandort
Auf der Seite Kinderschutz und Schule finden sie weitere Infos und die links zu weiteren Dokumenten:
Verhaltenskodex >> hier
Den Verhaltenskodex müssen alle Personen am Schulstandort unterzeichnen, die regelmäßig mit Schülerinnen und Schülern in Kontakt sind.
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner Formular >> hier
Behalten Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Kinderschutz im Blick.
Sorgenbarometer >> hier
Mit dem Sorgenbarometer können Sie einschätzen, wie groß die Gefährdung ist und welche Schritte zu unternehmen sind.
Beobachtungsblatt >> hier
Im Beobachtungsblatt können Auffälligkeiten dokumentiert werden, um mögliche Gefährdung mit dem Kinderschutzteam abzuklären.
Kinderschutz im Verein
Die Kinder- und Jugensanwaltschaft hat einen Leitfaden bereitgestellt. >> www.kija-stmk.at/news/kinderschutz-im-verein-leitfaden-fuer-alle
Dieser Leitfaden bietet praxisnahe und umsetzbare Schritte für die Erstellung eines eigenen Kinderschutzkonzeptes. Dabei geht es nicht nur um präventive Maßnahmen, sondern auch um klare Handlungsrichtlinien für den Fall von Verdachtsmomenten oder bereits eingetretenen Vorfällen. Der Kinderschutz sollte Teil der Vereinsphilosophie und der täglichen Arbeit werden. Denn nur durch konsequentes Handeln und einen respektvollen, achtsamen Umgang miteinander kann das Vertrauen der Kinder und Jugendlichen erhalten werden.
Siehe auch: Elternbrief September 2024 bzw. hier