Der Markt mit Angeboten von Einzelpersonen und Vereinen, die in die Schulen wollen, ist riesig. Aktualisiert 10.Juli 2023
Das BMBWF wird * eine Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts einrichten und wird dazu eine Verordnung erlassen: *Mit 1. März 2023 nimmt diese Geschäftsstelle ihre Arbeit auf. Pressemeldung vom 6. Juli 2023: Board nimmt im Schuljahr 2023/24 Tätigkeit auf- Mitglieder bestellt >> Mitglieder
die externe Qualitätssicherungsverordnung. siehe: Herr BM Dr. Martin Polaschek dazu
Kundgemacht-14.02.2023: externe Qualitätssicherungsverordnung
Trotz der allgemein gehaltenen Formulierung "schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts", befasst sich die vorligende Verordnung (bis 1.Dezember 2022 in Begutachtung) - neben den Vorschriften über die Zusammensetzung und Arbeitsweisen - konkret nur mit Angeboten zum Themenfeld Sexualpädagogik
Dafür ist eine organisatorisch und personell getrennte,Geschäftsstelle zur Qualitätssicherung von schulexternen Angeboten zur Unterstützung des schulischen Unterrichts im Themenfeld „Sexualpädagogik“ (nachfolgend: Geschäftsstelle Sexualpädagogik) einzurichten.
Aufgaben der Geschäftsstelle Sexualpädagogik § 2
§ 2. Die Geschäftsstelle Sexualpädagogik hat
1. die Schulbehörden und Schulen bei der Beurteilung der fachlichen und didaktischen Qualitätm schulexterner Angebote durch webbasierte Bereitstellung von Unterlagen zur Qualitätssicherung
und Qualitätsentwicklung zu unterstützen,
2. die dem Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung webbasiert zugehenden Meldungen schulexterner Angebote unter fachlichen und didaktischen Gesichtspunkten zu
beobachten und die dabei übermittelten Informationen auszuwerten,
3. die Organisation von wissenschaftlichen Fachgutachten über schulexterne Angebote als externe fachliche Qualitätssicherung zur Unterstützung des schulischen Unterrichts durchzuführen, und
4. Feedbackmeldungen zum Einsatz schulexterner Angebote von am Schulleben beteiligten Personen zu beobachten, auszuwerten und dem Board zu übermitteln.
Beurteilungsmaßstab – Qualitätsziel - § 6
Schulexterne Angebote, einschließlich Unterrichtsmittel und Dienstleistungen zur Unterstützung des schulischen Unterrichts, im Themenfeld Sexualpädagogik haben
1. fachlich und didaktisch internationalen wissenschaftlichen Standards auf dem Gebiet zu entsprechen,
2. den für diesen Themenbereich relevanten Grundsatzerlässen und Lehrplänen zu entsprechen,
3. die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie das elterliche Erziehungsrecht zu achten
und
4. dem für staatlichen schulischen Unterricht grundrechtlich normierten Neutralitätsgebot, Pluralitätsgebot, Diskriminierungsverbot, Indoktrinationsverbot und Herabsetzungsverbot zu entsprechen.
Die Geschäftsstelle stellt dann über eine Plattform Ergebnisse ihrer Beurteilung der einzelnen Angebote den Schulen und Eltern zur Verfügung.
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