Menu
Menu

Zusätzliche Förderstunden für steirische SchülerInnen fixiert.

Das Bildungsministerium hat im Rahmen des COVID-19-Maßnahmenpakets rund 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Bildungslandesrätin Juliane Bogner-Strauß informiert:

„Diese Fördermaßnahmen sind ein wichtiges Signal und absolut zu begrüßen! Für die Steiermark sind somit 295 zusätzliche Dienstposten bis zum Ende des Schuljahres im Pflichtschulbereich vorgesehen. Gerade jene steirischen Schülerinnen und Schülern, die aufgrund der Herausforderungen der letzten Wochen und Monate Lernrückstände aufweisen, können so gefördert und unterstützt werden. Ziel ist es, etwaige Wissenslücken bis zum Ende des Schuljahres noch bestmöglich aufzuholen."

Bildungsdirektorin Elisabeth Meixner hält fest:

"Insgesamt stehen jede Woche so zwei Förderstunden pro Klasse zur Verfügung und sollen ausschließlich als Präsenzunterricht stattfinden. Die Stundenkontingente sollen den Schulen je nach Bedarf von den Bildungsdirektionen zugewiesen werden, über die genaue Verwendung entscheidet die Schule. Für jene Schülerinnen und Schüler, die laut den Pädagoginnen und Pädagogen Förderstunden benötigen, ist die Teilnahme verpflichtend. Die Förderstunden können auf verschiedene Art und Weise eingesetzt werden. Etwa für Klassenteilungen oder Kleingruppenunterricht in den Hauptfächern, Förder- bzw. Ergänzungsunterricht oder als geblockte Förderung vor Schularbeiten."

 

Insgesamt stehen jede Woche so zwei Förderstunden pro Klasse zur Verfügung und sollen ausschließlich als Präsenzunterricht stattfinden. Die Stundenkontingente sollen den Schulen je nach Bedarf von den Bildungsdirektionen zugewiesen werden, über die genaue Verwendung entscheidet die Schule. Für jene Schülerinnen und Schüler, die laut den Pädagoginnen und Pädagogen Förderstunden benötigen, ist die Teilnahme verpflichtend. Die Förderstunden können auf verschiedene Art und Weise eingesetzt werden. Etwa für Klassenteilungen oder Kleingruppenunterricht in den Hauptfächern, Förder- bzw. Ergänzungsunterricht oder als geblockte Förderung vor Schularbeiten.

 

siehe: https://www.kommunikation.steiermark.at/cms/beitrag/12819639/29771102 vom 11. März 2021

 

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

Newsletter An-/Abmeldung

Österreichisches Jugendrotkreuz

Jugendrotkreuz

Unterstützung Schulsportwochen

Sportwochen 100er

Nächste Veranstaltungen

Okt
4

10:00 04.10.2024 - 12:00 20.12.2024

Nov
21

21.11.2024 15:00 - 18:30

Dez
12

12.12.2024 18:00 - 19:30

Strauchergasse 32, 8020 Graz

Suchthafte Internetnutzung

Gesundheitsfonds

EU-Schulprogramm

   EU neu   

Bildungsdirektion Steiermark

BD Steiermark

LaReg A6

land steiermark

Hotline für Schule und Eltern

Gemeinsam stark für Kinder

GemeinsamstarkfuerKinder

Leseland Steiermark - DigiBib

Leseland Stmk

Bildung wirkt

Erwachsenenbildung