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Informationen zur Maskenpflicht an den Schulen

· Für Schülerinnen und Schüler gilt weiterhin die Maskentragepflicht außerhalb der Klassen- und Gruppenräume.

· Für Lehr- und Verwaltungspersonal, das weder geimpft oder genesen ist, sowie für externe Personen besteht eine FFP2-Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude.

Wenn das Infektionsgeschehen am Schulstandort zunimmt, kann die Schulleitung bei entsprechender Risikolage mit Zustimmung der Bildungsdirektion für 1 Woche das generelle Tragen von Masken jederzeit für einzelnen Klassen oder die Schule gem. § 7 COVID-19-Schulverordnung 2021/22 anordnen. Die Maßnahmen sind während der Dauer der Geltung durch Anschlag in der betreffenden Schule kundzumachen. Die Schulleitung hat mit dieser Regelung individuell die Möglichkeit, die im Schulbetrieb gesetzten generellen Maßnahmen ihrerseits zu verschärfen, wenn Handlungsbedarf besteht und es die Risikolage erfordert. Eine kurze Handreichung mit Praxisbeispielen und konkreten Anwendungsfällen wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

Die entsprechende Verordnung steht ab kommender Woche unter www.bmbwf.gv.at/sichereschule  zur Verfügung.

 

siehe auch für Steiermark: Anderung der Quarantäneregelung 

Geltungsbereich der Inhalte

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