KEIN Covid-Ninja-Pass mehr nach den Osterferien!
Bis 19.4 2022 jedoch weiter gültig >> Holyday-Ninja-Pass
§ 2 Z 8. unter Corona-Testpass eine von der Schule ausgestellte Dokumentation jeder Schülerin bzw. jedes Schülers über die erbrachten Nachweise einer geringen epidemiologischen Gefahr;
§ 4 Schlussteil: In den Corona-Testpass jeder Schülerin bzw. jedes Schülers sind Nachweise gemäß § 4 Z 1, welche an oder außerhalb der Schule durchgeführt wurden, aufzunehmen. ...
ab 16.04.2022: wegen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – 2. COVID-19-BMV - BGBl. II Nr. 156/2022 - tritt mit 16. April 2022 in Kraft und mit Ablauf des 8. Juli 2022 außer Kraft- sind die "2-G-Nachweise" im "Alltag" nicht mehr erforderlich. Der Wegfall des Ninja-Passes stellt somit kein tatsächliches Problem dar.