Die Aufgaben der Leitung einer Bildungsregion werden in § 3 der SQM-VO aufgezählt.
Das sind ua.:
♥ Die Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit
♥ die Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion,
♥ die Abstimmung der Bildungsangebote aufeinander sowie deren Weiterentwicklung,
♥ die strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams,die Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen (Schulcluster) sowie deren Zusammenarbeit mit den außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion,
♥ die Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik,die Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (insbesondere Cluster/ Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben,
♥ die Unterstützung der Leitung des Pädagogischen Bereiches in Planungs- und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion sowiedie Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnerinnen und Partnern in der Region.
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- Kategorie: Elternbrief September 2019