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Die Aufgaben der Leitung einer Bildungsregion werden in § 3 der SQM-VO aufgezählt.

Das sind ua.:

♥ Die Entwicklung und Implementierung von regionalen Konzepten und Maßnahmen zur Verbesserung der Bildungsqualität und Erhöhung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit

♥ die Steuerung der Bildungsangebote in der Bildungsregion,

♥ die Abstimmung der Bildungsangebote aufeinander sowie deren Weiterentwicklung,

♥ die strategische Personalführung und -entwicklung der regionalen Teams,die Förderung der Zusammenarbeit aller Schulen (Schulcluster) sowie deren Zusammenarbeit mit den außerschulischen Einrichtungen einer Bildungsregion,

♥ die Steuerung des Qualitätsmanagements und der Agenden der Inklusion, Diversität und Sonderpädagogik,die Steuerung der Umsetzung regionaler Bildungskonzepte (insbesondere Cluster/ Campus) und zentraler Reformen und Entwicklungsvorgaben,

♥ die Unterstützung der Leitung des Pädagogischen Bereiches in Planungs- und Steuerungsangelegenheiten der Bildungsdirektion sowiedie Kommunikation und Zusammenarbeit mit Stakeholdern und externen Partnerinnen und Partnern in der Region.

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