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Bundesregelung:

Bitte beachten Sie die bundesweiten Regelungen während des "Lockdowns" ab 22.11. 2021 >> hier

 

Vorgangsweise in der Steiermark -

Kontaktpersonen-Management in Schulen:

Bei positiven Corona-Fällen in Schulen wird derzeit innerhalb der Schule kein Kontaktpersonen-Management durchgeführt. Durch regelmäßige und verstärkte Testungen in den Schulen ist jedoch sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.

Infizierte/erkrankte Personen - befristete Absonderung mit automatischem Ende:

Infizierte Personen, zwei Mal geimpft oder genesen: Absonderung für zehn Tage.
Infizierte Personen, nicht oder nur einmal geimpft: Absonderung für 14 Tage.
Die Quarantäne für Infizierte endet automatisch nach den angegebenen Fristen, wenn zuvor bereits 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist. Andernfalls wird der Bescheid von der Gesundheitsbehörde verlängert.

Gesundtestungen am Ende der Quarantäne ausgesetzt:
Um die Ressourcen bei den Drive-Ins des Roten Kreuzes prioritär für die zu testenden Personen mit Verdacht auf Corona zu nutzen, werden die Gesundtestungen von infizierten Personen am Ende der Absonderung ausgesetzt.

siehe hier

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Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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