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Vorgehen für das Management von KPII  Stand: 14.11.2021 -  Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege ....

pdf Behördliche Vorgangsweise - KONTAKTPERSONENNACHVERFOLGUNG - 14.11.2021 des BMSGPK

Kategorie II-Kontaktpersonen (KPII): Kontaktpersonen mit NiedrigRisiko-Exposition   (siehe Seite 9ff)

Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko sind definiert als
• Personen, die kumulativ für ≤ 15 Minuten in einer Entfernung ≤ 2 Meter Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall hatten
• Personen, die sich im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume
einer Gesundheitseinrichtung) mit einem bestätigten Fall ≥ 15 Minuten in einer Entfernung > 2 Metern oder ≤ 15 Minuten in einer Entfernung ≤ 2 Meter aufgehalten haben.

Vorgehen für das Management von KPII
• Namentliche Registrierung, Erhebung von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsort, Berufstätigkeit und Wohnverhältnissen.
Übermittlung eines Informationsschreibens an diese über COVID-19-Krankheitsbild, Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken, Selbst-Überwachung des Gesundheitszustandes:
− Selbst-Überwachung des Gesundheitszustandes der Kontaktperson bis zum Tag 10 nach der Letztexposition:
• Zweimal tägliches Messen der Körpertemperatur
• Führen eines Tagebuchs bezüglich entsprechender Symptome (optional), Körpertemperatur, allgemeiner Aktivitäten und ggf. Kontakte zu weiteren Personen
− Aufforderung, soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Reisetätigkeit freiwillig stark zu reduzieren und die wissentlichen Kontakte zu notieren

 • Kontaktpersonen, die von KPI zu KPII herabgestuft wurden (siehe Kapitel KPI), sollten angewiesen werden, Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument „Information für Kontaktpersonen “https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum- Coronavirus/Coronavirus--­So-schuetzen-wir-uns.html) strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske bzw. einen MNS (Kinder 6-14 Jahren) außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen eines MNS ausgenommen.

• Bei ausreichend Test-Kapazitäten sollten KPII ab dem Tag 5 nach Letztexposition einer PCR-Testung unterzogen werden.
• Nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnismäßigkeit2 kann auch eine Fernhaltung (Verkehrsbeschränkung) bei KPII infektionsepidemiologisch gerechtfertigt sein.

Als Verkehrsbeschränkung gilt die Fernhaltung von:
− dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und Versammlungsorten
− Beschäftigungen, die einen häufigen Kontakt mit anderen Personen bedingen
• Abweichend davon ist bei einer Verkehrsbeschränkung von KPII jedenfalls der Schulbesuch oder der Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung, inklusive der direkten An- und Abreise (auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln), zu ermöglichen. Einschränkungen betreffen in diesem Fall nur den „Freizeitbereich“ (z. B. Sportvereine, Pfadfinder, private Feiern).
Eine Verkehrsbeschränkung kann mit einer negativen PCR-Untersuchung frühestens am Tag 5 nach Letztexposition aufgehoben werden.
• Treten innerhalb von 10 Tagen nach der Letztexposition entsprechende Symptome auf, ist wie bei einem Verdachtsfall vorzugehen (siehe Vorgehen für das Management von KPI)

2
Genesene und Geimpfte sind nicht verkehrzubeschränken, außer sie arbeiten oder leben in einer Gemeinschaftseinrichtung mit vulnerablen Risikogruppen (z.B. APHs, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, ect.)

Abweichendes Vorgehen im Klassen-/Gruppenverband in Bildungseinrichtungen bis zum Ende der 12. Schulstufe  - Seite 11

Behördliches Vorgehen bis zum Ende der 4. Schulstufe
Handelt es sich bei dem bestätigten Fall um ein Kind unter 10 Jahren, sind alle Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen, mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen, als KPII zu klassifizieren.
Werden ≥ 2 Kinder oder eine Lehr- bzw. Betreuungsperson innerhalb von 5 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet und die direkten Sitznachbarn/engen Kontaktpersonen können nicht eindeutig identifiziert werden, können Teilgruppen oder der gesamte Klassen- oder Gruppenverband als KPI klassifiziert werden.

Behördliches Vorgehen ab der 5. Schulstufe bis zum Ende der 12. Schulstufe
Die direkten Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte (siehe Kategorie I-Kontaktpersonen) des bestätigten Falls sind jedenfalls als die KPI zu klassifizieren.
Die restlichen Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen sind grundsätzlich als KPII mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen zu klassifizieren.


Bundesregelung:

Bitte beachten Sie die bundesweiten Regelungen während des "Lockdowns" ab 22.11. 2021 >> hier

 

Vorgangsweise in der Steiermark -

Kontaktpersonen-Management in Schulen:

Bei positiven Corona-Fällen in Schulen wird derzeit innerhalb der Schule kein Kontaktpersonen-Management durchgeführt. Durch regelmäßige und verstärkte Testungen in den Schulen ist jedoch sichergestellt, dass weitere Betroffene als infiziert erkannt werden.

Infizierte/erkrankte Personen - befristete Absonderung mit automatischem Ende:

Infizierte Personen, zwei Mal geimpft oder genesen: Absonderung für zehn Tage.
Infizierte Personen, nicht oder nur einmal geimpft: Absonderung für 14 Tage.
Die Quarantäne für Infizierte endet automatisch nach den angegebenen Fristen, wenn zuvor bereits 48 Stunden Symptomfreiheit gegeben ist. Andernfalls wird der Bescheid von der Gesundheitsbehörde verlängert.

Gesundtestungen am Ende der Quarantäne ausgesetzt:
Um die Ressourcen bei den Drive-Ins des Roten Kreuzes prioritär für die zu testenden Personen mit Verdacht auf Corona zu nutzen, werden die Gesundtestungen von infizierten Personen am Ende der Absonderung ausgesetzt.

siehe hier

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