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Vorgehen für das Management von KPII  Stand: 14.11.2021 -  Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege ....

pdf Behördliche Vorgangsweise - KONTAKTPERSONENNACHVERFOLGUNG - 14.11.2021 des BMSGPK

Kategorie II-Kontaktpersonen (KPII): Kontaktpersonen mit NiedrigRisiko-Exposition   (siehe Seite 9ff)

Kontaktpersonen mit niedrigem Infektionsrisiko sind definiert als
• Personen, die kumulativ für ≤ 15 Minuten in einer Entfernung ≤ 2 Meter Kontakt von Angesicht zu Angesicht mit einem bestätigten Fall hatten
• Personen, die sich im selben Raum (z. B. Klassenzimmer, Besprechungsraum, Räume
einer Gesundheitseinrichtung) mit einem bestätigten Fall ≥ 15 Minuten in einer Entfernung > 2 Metern oder ≤ 15 Minuten in einer Entfernung ≤ 2 Meter aufgehalten haben.

Vorgehen für das Management von KPII
• Namentliche Registrierung, Erhebung von Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Berufsort, Berufstätigkeit und Wohnverhältnissen.
Übermittlung eines Informationsschreibens an diese über COVID-19-Krankheitsbild, Krankheitsverläufe und Übertragungsrisiken, Selbst-Überwachung des Gesundheitszustandes:
− Selbst-Überwachung des Gesundheitszustandes der Kontaktperson bis zum Tag 10 nach der Letztexposition:
• Zweimal tägliches Messen der Körpertemperatur
• Führen eines Tagebuchs bezüglich entsprechender Symptome (optional), Körpertemperatur, allgemeiner Aktivitäten und ggf. Kontakte zu weiteren Personen
− Aufforderung, soziale Kontakte und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sowie Reisetätigkeit freiwillig stark zu reduzieren und die wissentlichen Kontakte zu notieren

 • Kontaktpersonen, die von KPI zu KPII herabgestuft wurden (siehe Kapitel KPI), sollten angewiesen werden, Infektions-Schutzmaßnahmen (siehe Dokument „Information für Kontaktpersonen “https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum- Coronavirus/Coronavirus--­So-schuetzen-wir-uns.html) strikt einzuhalten, und zusätzlich eine FFP2-Maske bzw. einen MNS (Kinder 6-14 Jahren) außerhalb des privaten Wohnbereichs zu tragen. Kinder unter 6 Jahren sind vom Tragen eines MNS ausgenommen.

• Bei ausreichend Test-Kapazitäten sollten KPII ab dem Tag 5 nach Letztexposition einer PCR-Testung unterzogen werden.
• Nach sorgfältiger Prüfung der Verhältnismäßigkeit2 kann auch eine Fernhaltung (Verkehrsbeschränkung) bei KPII infektionsepidemiologisch gerechtfertigt sein.

Als Verkehrsbeschränkung gilt die Fernhaltung von:
− dem Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen und Versammlungsorten
− Beschäftigungen, die einen häufigen Kontakt mit anderen Personen bedingen
• Abweichend davon ist bei einer Verkehrsbeschränkung von KPII jedenfalls der Schulbesuch oder der Besuch einer elementaren Bildungseinrichtung, inklusive der direkten An- und Abreise (auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln), zu ermöglichen. Einschränkungen betreffen in diesem Fall nur den „Freizeitbereich“ (z. B. Sportvereine, Pfadfinder, private Feiern).
Eine Verkehrsbeschränkung kann mit einer negativen PCR-Untersuchung frühestens am Tag 5 nach Letztexposition aufgehoben werden.
• Treten innerhalb von 10 Tagen nach der Letztexposition entsprechende Symptome auf, ist wie bei einem Verdachtsfall vorzugehen (siehe Vorgehen für das Management von KPI)

2
Genesene und Geimpfte sind nicht verkehrzubeschränken, außer sie arbeiten oder leben in einer Gemeinschaftseinrichtung mit vulnerablen Risikogruppen (z.B. APHs, Gesundheitseinrichtungen, Obdachlosenheime, ect.)

Abweichendes Vorgehen im Klassen-/Gruppenverband in Bildungseinrichtungen bis zum Ende der 12. Schulstufe  - Seite 11

Behördliches Vorgehen bis zum Ende der 4. Schulstufe
Handelt es sich bei dem bestätigten Fall um ein Kind unter 10 Jahren, sind alle Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen, mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen, als KPII zu klassifizieren.
Werden ≥ 2 Kinder oder eine Lehr- bzw. Betreuungsperson innerhalb von 5 Tagen in derselben Klasse/Gruppe positiv getestet und die direkten Sitznachbarn/engen Kontaktpersonen können nicht eindeutig identifiziert werden, können Teilgruppen oder der gesamte Klassen- oder Gruppenverband als KPI klassifiziert werden.

Behördliches Vorgehen ab der 5. Schulstufe bis zum Ende der 12. Schulstufe
Die direkten Sitznachbarn sowie sonstige enge Kontakte (siehe Kategorie I-Kontaktpersonen) des bestätigten Falls sind jedenfalls als die KPI zu klassifizieren.
Die restlichen Personen aus dem Gruppen-/Klassenverband inkl. Betreuungspersonen sind grundsätzlich als KPII mit Ausnahme von begründeten Einzelfällen zu klassifizieren.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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