Lese-, Rechtschreibschwierigkeiten und dann?
Der Begriff Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfasst sowohl die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10.
Über die Homepage der Bildungsdirektion Stmk. gibt es viele Informationen: www.bildung-stmk.gv.at >> Service >>
Für alle Kinder, auch jene die Probleme haben, gilt die Leistungsbeurteilungsverordnung. Diese kennt keine Ausnahmen.
ABER:
Es gibt erlassmäßige Vorkehrungen!
Vom Unterrichtsministerium: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext >> RS 24/2021 (auch über die Rundschreibendatenbank erreichbar >> https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/ )
Von der Bildungsdirektion Steiermark In Ergänzung zum ministeriellem Rundschreiben: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext >> hier
Von der Bildungsdirektion Steiermark einen Erlass: Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) GZ: IVBi1/0098-BD-STMK/2021
Jedes Kind hat das Recht auf Förderung unabhängig davon, ob sie eine Diagnose/ein Gutachten vorweisen können!
Die im Rundschreiben unter Punkt 1 "Allgemeine Fördermaßnahmen" angeführten Punkte sind daher immer zu berücksichtigen.
- Details
- Kategorie: Veranstaltungen