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Lese-, Rechtschreibschwierigkeiten und dann?

Der Begriff Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten umfasst sowohl die Lese-/Rechtschreibschwäche als auch die Lese-/Rechtschreibstörung nach WHO-Definition ICD-10.

Über die Homepage der Bildungsdirektion Stmk. gibt es viele Informationen:   www.bildung-stmk.gv.at  >> Service >> 

Screenshot BD Stmk Schulpsychologie

Für alle Kinder, auch jene die Probleme haben, gilt die Leistungsbeurteilungsverordnung. Diese kennt keine Ausnahmen.

ABER:

Es gibt erlassmäßige Vorkehrungen!

Vom Unterrichtsministerium: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext  >> RS 24/2021  (auch über  die Rundschreibendatenbank erreichbar >> https://rundschreiben.bmbwf.gv.at/ )

Von der Bildungsdirektion Steiermark In Ergänzung zum ministeriellem Rundschreiben: Richtlinien für den Umgang mit Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) im schulischen Kontext >> hier

Von der Bildungsdirektion Steiermark einen Erlass: Lese-/Rechtschreibschwierigkeiten (LRS) GZ: IVBi1/0098-BD-STMK/2021

WICHTIGE FESTSTELLUNG:

Jedes Kind hat das Recht auf Förderung unabhängig davon, ob sie eine Diagnose/ein Gutachten vorweisen können!

Die im Rundschreiben unter Punkt 1 "Allgemeine Fördermaßnahmen" angeführten Punkte sind daher immer zu berücksichtigen.

Geltungsbereich der Inhalte

Schulgesetze gelten in der Regel österreichweit. mehr

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